Urnengemeinde
Die Stimmberechtigten wählen an der Urne (Gemeindeverfassung Art. 32)
- den Gemeindepräsidenten
- die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstands
- die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Die Stimmberechtigten entscheiden an der Urne über (Gemeindeverfassung Art. 33)
- die Totalrevision und Teilrevision der Gemeindeverfassung
- Erlasse, Änderungen und Aufhebungen von Gemeindegesetzen gegen die das Referendum ergriffen worden ist
- die Bewilligung von Ausgaben und Beschlüssen der Gemeindeversammlung gegen die das Referendum ergriffen worden ist
- den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden
Die Gemeindeversammlung hat alle Geschäfte, über welche die Urnengemeinde entscheidet, vorzuberaten und zu verabschieden.
Dokumente
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| Botschaft DE 08.03.2026 (PDF, 72 kB) | Download | 0 | Botschaft DE 08.03.2026 |
| Botschaft RO 08.03.2026 (PDF, 331 kB) | Download | 1 | Botschaft RO 08.03.2026 |
| Verfassung Gemeinde Albula-Alvra (PDF, 176 kB) | Download | 2 | Verfassung Gemeinde Albula-Alvra |
| Synopse - Totalrevision Verfassung (PDF, 425 kB) | Download | 3 | Synopse - Totalrevision Verfassung |