Gastwirtschaftsbewilligung
Gesuch zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebs
Gesetz über die Gastwirtschaften in der Gemeinde Albula/Alvra
Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung gemäss Art. 3 des Gastwirtschaftsgesetzes für den Kanton Graubünden ist mindestens einen Monat vor der Eröffnung oder Übernahme des Gastwirtschaftsbetriebs der Gemeinde einzureichen.
Sämtliche Formulare sind zusammen mit dem Antrag der Gemeinde Albula/Alvra einzureichen.
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| Antrag Gastwirtschaftsbewilligung (PDF, 102 kB) | Download | 0 | Antrag Gastwirtschaftsbewilligung |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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