Gastwirtschaftsbewilligung

Gesuch zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebs

Gesetz über die Gastwirtschaften in der Gemeinde Albula/Alvra
Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung gemäss Art. 3 des Gastwirtschaftsgesetzes für den Kanton Graubünden ist mindestens einen Monat vor der Eröffnung oder Übernahme des Gastwirtschaftsbetriebs der Gemeinde einzureichen.
 

Meldeformular für Lebensmittel- und GebrauchsgegenständebetriebeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gesuch Festwirtschaftsbewilligung - Ausschank von bzw. Kleinhandel mit gebrannten Wassern anlässlich einer Festwirtschaft, Messe/AusstellungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gesuch um Nachweis einer einwandfreien BetriebsführungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
 

Sämtliche Formulare sind zusammen mit dem Antrag der Gemeinde Albula/Alvra einzureichen.

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Antrag Gastwirtschaftsbewilligung (PDF, 102 kB) Download 0 Antrag Gastwirtschaftsbewilligung
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