Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung

6. Juni 2024
  1. Der Gemeindevorstand Albula/Alvra beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:

    Verbot für Motorwagen und Motorräder (Sig. 2.14)
    Zusatztafel: Linienverkehr, Land- und Forstwirtschaft, sowie mit Bewilligung der Gemeinde gestattet.

    - Albula/Alvra, Gemeindestrasse zwischen Vazerol und Brienz/Brinzauls,
       Koordinaten Signalstandorte: 2764260, 1170778 / 2764935, 1170945

     
  2. Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden werden. Die Gemeindestrasse Vazerol – Brienz/Brinzauls musste wegen der Verschüttung des bisherigen Strassenverlaufes neu einspurig erstellt werden. Erstmals wurde eine Verkehrsregelung am 8. September 2023 von der Kantonspolizei genehmigt. Dagegen sind Einsprachen ergangen. Nach deren Prüfung hat der Gemeindevorstand entschieden, das Verbot insofern zu lockern, als das Befahren mit einer Bewilligung der Gemeinde ebenfalls möglich sein soll. Anspruch auf eine solche Bewilligung in Form einer Vignette haben Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen in der Gemeinde Albula/Alvra sowie Dauermieter in Liegenschaften auf Gemeindegebiet Albula/Alvra. Die Vignette kann kostenlos bei der Gemeindekanzlei beantragt und abgeholt werden. Die Publikationen vom 3. und 10. Mai 2024 im Amtsblatt Mittelbünden sowie im kantonalen Amtsblatt vom 10. Mai 2024 erfüllten nicht alle Voraussetzungen und werden deshalb hiermit korrigiert.

 

  1. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 28. Mai 2024 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

 

  1. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Albula/Alvra eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet und publiziert die Gemeinde ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.

 

 Der Gemeindevorstand Albula/Alvra