Eidgenössische Volksabstimmung vom 3. März 2024

14. Februar 2024

Gemäss Abstimmungs- und Wahlgesetz der Gemeinde Albula/Alvra, in Kraft gesetzt per 1. Oktober 2019, wird die Urne am Sonntag, 3. März 2024, im Gemeindehaus in Tiefencastel, von 09.30 bis 10.00 Uhr, aufgestellt.

Der unterzeichnete Stimmrechtsausweis ist bei der Stimmabgabe vorzuweisen bzw. abzugeben. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Stimm- und Wahlmaterials sind, wollen dieses bitte auf der Gemeindekanzlei (081 681 12 44 / info@albula-alvra.ch) anfordern.

Der Gemeindevorstand

Abstimmung