Hundesteuer 2024

25. Januar 2024

Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf dem Gemeindegebiet Albula/Alvra gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, sein Tier der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.

Gemäss Steuergesetz der Gemeinde Albula/Alvra beträgt die Steuer für den ersten Hund Fr. 100.00, für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.00 jährlich. Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Monat Februar 2024 versandt. Hundehalter, welche keine Rechnung erhalten, werden aufgefordert dies der Gemeindeverwaltung zu melden.

Von der Hundesteuer befreit sind:

Polizeihunde, Lawinen- und Flächensuchhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde, Schweisshunde (BSC mit einer gültigen Nachsuchebewilligung) und Herdenschutz-hunde die geprüft und registriert sind.

Alle über drei Monate alten Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS registriert werden.

Adressänderungen, Halterwechsel und Ableben des Hundes sind dem AMICUS und der Gemeindeverwaltung Albula/Alvra zu melden.

 

Tiefencastel, 25. Januar 2024 Die Gemeindeverwaltung

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