Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung (Gemeindeverfassung Art. 32, Art. 33)

Die Gemeindeversammlung entscheidet endgültig über

  1. die Genehmigung des Budgets;
  2. die Genehmigung der Jahresrechnung
  3. die Festsetzung des Steuerfusses;
  4. den Erlass und die Änderungen der ortsplanerischen Grundordnung sowie von Bestandteilen derselben, soweit die kantonale Raumplanungsgesetzgebung eine Abstimmung in der Gemeinde vorsieht;
  5. die Beschlussfassung über Ausgaben im Betrag bis zu Fr. 2'000'000 für den gleichen Gegenstand und im Betrag von bis zu Fr. 400'000 für jährlich wiederkehrende Ausgaben;
  6. die Beschlussfassung über Beteiligungen und Bürgschaften sowie die Gewährung von Darlehen von mehr als Fr. 100'000 pro Jahr;
  7. die Geschäfte über Kauf, Verkauf, Tausch und Verpfändung von Grundeigentum oder baugesetzlicher Ausnützung sowie die Einräumung beschränkter dinglicher Rechte über Fr. 1'000'000;
  8. die Bewilligung nicht teuerungsbedingter Nachtrags- und Zusatzkredite, welche nicht in die Entscheidungsbefugnis des Gemeindevorstandes fallen;
  9. die Erteilung und wesentliche Änderungen von Wassernutzungskonzession, die Einräumung anderer Sondernutzungsrechte sowie die Ausübung des Heimfallrechtes im Sinne der Wasserrechtsgesetzgebung;
  10. den Beitritt zu bzw. Austritt aus öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
  11. die Beschlussfassung über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und Korporationen sowie mit regionalen Institutionen;
  12. die Geschäfte, die gemäss Bundesrecht oder kantonalem Recht den Stimmberechtigten zu unterbreiten sind.

 

Die Gemeindeversammlung entscheidet unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 25 der Gemeindeverfassung über

  1. die Beschlussfassung über neue einmalige Ausgaben von mehr als Fr. 2'000'000 für den gleichen Gegenstand;
  2. die Bewilligung neuer, jährlich wiederkehrender Ausgaben von mehr als Fr. 400'000 pro Jahr für den gleichen Gegenstand;
  3. die Beschlussfassung über Erlass, Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes, mit Ausnahme der ortsplanerischen Grundordnung.

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Datum Sitzung