
Öffentliche Auflage Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
GemeindeAlbula/Alvra
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Vorlage Nr. L-0087154.10 380 kV-Leitung Pradella-Sils und 380 kV-Leitung Filisur-Sils (Schin)
Der Trasseeabschnitt Filisur - Sils i.D. ist ein Teil des Trassees 1360 La Punt - Filisur - Sils i.D., das 1968 in Betrieb genommen wurde und nun umfassend saniert werden muss. Das vorliegende Projekt umfasst den Abschnitt Filisur bis Sils i.D. mit 57 Masten und einer Leitungslänge von ca. 18,5 km. Die detaillierten Sanierungsmassnahmen sind im technischen Bericht beschrieben.
Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Unternehmung: Swissgrid AG , Bleichemattstrasse 31, 5000 Aarau
Fristverlängerung Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 3. Juli 2025 bis am 3. September 2025 auf den jeweiligen Gemeindeverwaltungen öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten oder online unter: https://esti-consultation.ch/pub/5639/e68c2bdc20. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):
- Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
- Rodungsbewilligung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0)
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben.
Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung Energieproduktion und –versorgung
Informationen
- Datum
- 3. Juli 2025