Urnengemeinde


Die Stimmberechtigten entscheiden an der Urne über (Gemeindeverfassung Art. 33)

  1. die Totalrevision und Teilrevision der Gemeindeverfassung
  2. Erlasse, Änderungen und Aufhebungen von Gemeindegesetzen gegen die das Referendum ergriffen worden ist
  3. die Bewilligung von Ausgaben und Beschlüssen der Gemeindeversammlung gegen die das Referendum ergriffen worden ist
  4. den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden

 

Die Gemeindeversammlung hat alle Geschäfte, über welche die Urnengemeinde entscheidet, vorzuberaten und zu verabschieden.

Gemeinde Albula/Alvra
Veia Baselgia 6
7450 Tiefencastel

Tel. +41 81 681 12 44
Mail: info@albula-alvra.ch

Technischer Betrieb

Pikett Notrufnummer
+41 79 308 12 71 (keine SMS und WhatsApp)

Öffnungszeiten

  • Montag / Mittwoch

    08.30 - 11.30 / 14.00 - 17.00

  • Dienstag

    08:30 - 11:30 / geschlossen

  • Donnerstag

    geschlossen / 14.00 -17:00

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