Aufgrund der Neugestaltung der Strasse Vazerol-Brienz/Brinzauls infolge der Verschüttung des bisherigen Strassenverlaufes der Brienzerstrasse wird die Signalisation für das Befahren der Strasse Vazerol-Brienz/Brinzauls neu geregelt.
Es gilt ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder mit der Zusatztafel «Anwohner, Linienverkehr, Land- und Forstwirtschaft» gestattet. Zudem werden die Signale «Bergpoststrasse» und «Freiwillig 30» angebracht. So wird dem vielseitigen Wunsch der Fahrradfahrer entsprochen, die Strasse befahren zu dürfen. Das Postauto hat Vortrittsrecht.
Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde am 8. September 2023 von der Kantonspolizei, gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG, genehmigt.
Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Albula/Alvra eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Gemeindevorstand Albula/Alvra