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01.07.23 Widerrechtliche Abfallentsorgung

 

Die Gemeinde stellte in letzter Zeit wiederholt fest, dass in den eigens dafür eingerichteten Sammelstellen, Abfälle verschiedenster Art widerrechtlich entsorgt werden. Einerseits werden nicht die von der Gemeinde abgegebenen, gebührenpflichtigen Abfallsäcke verwendet und andererseits werden u.a. Haushaltsabfälle in Kartonschachteln verpackt und in der Kartonsammelstelle entsorgt. Die Verursacher werden nach Möglichkeit ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen.

 

Auf der Homepage der Gemeinde Albula/Alvra www.albula-alvra.ch > Aktuelles > Entsorgung können die entsprechenden Abfallmerkblätter eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

 

Widerhandlungen gegen das Gesetz über die Abfallbewirtschaftung sowie gegen die gestützt darauf erlassenen Verfügungen werden, soweit sie Vorschriften und Anordnungen über das Sammeln, Aufbewahren, Verwerten oder Entsorgen von Abfällen betreffen und nicht unter die Gesetzgebung des Bundes oder des Kantons fallen, vom Gemeindevorstand mit Busse bis zu CHF 5'000.00 bestraft.

 

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihren Beitrag zu einer ordnungsgemässen Abfallentsorgung.

 

                                                                                                                Gemeinde Albula/Alvra

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