Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert
das BLV die schweizweiten Massnahmen zu deren Eindämmung mindestens bis am 30. April 2023.
Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, deshalb darf Geflügel – auch aus Freilandhaltung – vorübergehend nicht auf die Weide.
Die gleichen einschneidenden Massnahmen in der Geflügelhaltung gelten weiterhin in der ganzen
Schweiz.
> 29.11.2022_Einschränkende Massnahmen für alle Geflügelhalter.pdf
Infurmaziuns confederaziun Svizra
> 09.03.2023_Medienmitteilung BLV.pdf
> 02.02.2023_Medienmitteilung BLV.pdf