Seit Ende November 2022 gelten für alle schweizer Geflügelhalter einschränkende Massnahmen.
Aufgrund der sich beruhigenden Situation in der Schweiz aber auch international, hat das BLV in Absprache mit den Kantonen entschieden, die vorbeugenden Massnahmen gegen die Vogelgrippe
per 1. Mai 2023 aufzuheben.
Es gilt, weiterhin wachsam zu bleiben und erhöhte Mortalität oder sonstige Auffälligkeiten der Tierärzteschaft zu melden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Hausgeflügel auch im nächsten Winterhalbjahr wieder vor Wildvögeln geschützt werden muss. Es ist deshalb wichtig, dass sich Geflügelhalter schon heute sich darüber Gedanken machen, wie dies umgesetzt werden kann.