Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2023
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Anmeldung
Das Anmeldeformular inklusive Wegleitung kann direkt online, www.sva.gr.ch, abgerufen und ausgefüllt oder bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde bezogen werden. Die Anmeldung reichen Sie bitte direkt bei der SVA Graubünden ein.
Meldefrist
Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2023 nicht bis am 31.12.2023 eingereicht wird.
Mitteilung für Vorschussleistung
Personen/Familien, die für das Jahr 2023 bereits eine Mitteilung für Vorschussleistung erhalten haben, gelten als angemeldet und müssen somit für das Jahr 2023 keine Anmeldung einreichen.
Mutationen oder Nachmeldungen von fehlenden Personen, wie Neugeborene, Lernende und Studenten sind umgehend zu melden. Die Meldefrist für das Jahr 2023 endet ebenfalls am 31.12.2023.
Jahr 2024
Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung für das Kalenderjahr 2024 steht ab Mitte Februar 2024 zur Verfügung.
Bei Fragen sind wir, SVA GR Telefon 081 257 42 10, oder die AHV-Zweigstelle Albula/Alvra gerne für Sie da.
Tiefencastel, 30. Oktober 2023 AHV-Zweigstelle Albula/Alvra