Gemäss Beschluss vom 14. Juni 2022 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Ers Beals in Alvaschein das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raum-
planungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben.
- Das Quartierplangebiet umfasst die Parzelle Nr. 1104 (teilweise) des Grundbuches Albula/Alvra.
- Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebietes kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
- Die Quartierplanung bezweckt:
- Gestaltungsplanung
- Erschliessungsplanung
- Grenzbereinigung und Landumlegung
- Grundsätze für die Verteilung der Planungs- und Erschliessungskosten
- Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens Ers Beals sowie die Abgrenzung des Quartierplangebietes sind innert 30 Tagen seit Publikationsdatum schriftlich und begründet dem Gemeindevorstand zu richten.
Tiefencastel, den 21. Juni 2022
Der Gemeindevorstand Albula/Alvra