Im zweiten Halbjahr 2022 finden die Wahlen der Gemeindebehörde, für die Amtsperiode 2023 bis 2026, statt. Gemäss Art. 11 Gemeindeverfassung hat jedes Mitglied einer Gemeindebehörde oder Kommission seine Demission spätestens bis zum 31. Mai vor der jeweiligen Wahl dem Gemeindevorstand schriftlich mitzuteilen.
10. Mai 2022 Der Gemeindevorstand