Öffentliche Planauflage
Vorlage Nr. S-109183.5 Zentrale Tiefencastel der Albula-Landwasser-Kraftwerke
- Änderung Koordinaten: 2763845/1169977
Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Gesuchsteller
Albula-Landwasser Kraftwerke AG; Am Wasser 6; 7477 Filisur
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 25. April 2022 bis am 25. Mai 2022 auf der Gemeindeverwaltung Albula/Alvra, Veia Baselgia 6, 7450 Tiefencastel, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungs-gegenstandes entstehe Schaden.
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Chur, 25. April 2022
Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung Energieproduktion und –versorgung